Zum Auf- und Abbau können Ihre Fahrzeuge temporär den Innenhof befahren. Für Lieferungen können zudem öffentliche Bereiche im Umfeld gesperrt werden. Die erforderlichen Formulare finden Sie auf den Seiten des Kreisverwaltungsreferats.  Auf Wunsch übernehmen wir das Aufstellen der Halteverbotsschilder gegen eine Gebühr.